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Laura Armani
Lebenslauf
Ab Oktober 2006

Ab 01. Oktober 2006 erhielt ich eine Anstellung im Kanton Zürich, in einer Arztpraxis in Embrach. Der dortige Praxisinhaber war zu diesem Zeitpunkt schwer erkrankt, weshalb er eine Praxisvertreterin brauchte. Nachdem sich div. Kandidatinnen und Kandidaten vorgestellt hatten, befand er mich für die Passendste für seine Praxis. Ich bekam die Anstellung.

Da leider der Praxisinhaber schon bald darauf verstarb, führte ich die Praxis selbständig. Meine damalige Lebenspartnerin arbeitete als meine Praxisassistentin. Zusätzlich war ich verantwortlich für einen angehenden Arzt, der als Assistenzarzt unter meiner Aufsicht in der Praxis arbeitet.

Es gelang, mir die Praxis sehr erfolgreich auszubauen. So konnte ich, innert weniger Monate, die Zahl der Patienten in der Praxis von ca. 400 auf  ca.1200 erweitern.

Der Dank, sowie die vielen positiven Feedbacks meiner Patienten, gaben mir wieder neue Kraft. Die Möglichkeit meine geliebte Arbeit wieder ausführen zu können, gab mir Befriedigung und neue Hoffnung für die Zukunft.
 
Im März 2007 übte die Zürcher Gesundheitsdirektion Druck aus, dass für die Praxis in welcher ich arbeitete, die Nachfolge offiziell geregelt werde. Sie können sich vorstellen, wie gerne ich diese Praxis weitergeführt hätte. Zudem war dies der Wunsch des verstorbenen Praxisinhabers und seiner Witwe.

Die zuständigen Zürcher Behörden machten jedoch die Erteilung der Praxisbewilligung vom noch ausstehenden Entscheid des im Kanton Tessin laufenden Verfahrens abhängig.

Zu diesem Zeitpunkt wurde mir nach wie vor, von Seiten der Tessiner Behörden, jegliche Arbeit im Gesundheitssektor (wegen angeblicher psychischer Unzurechnungsfähigkeit) verunmöglicht. Zu meinen Ungunsten entschied gleichzeitig die politische Instanz im Kanton Tessin (Regierungsrat). Alle vorliegenden Gutachten sprachen für mich und attestierten mir volle Zurechnungsfähigkeit ohne Psychopathologien, sowie volle Arbeitsfähigkeit in meinem Ärzteberuf. Dennoch, all diese Gutachten wurden komplett ignoriert.

Dieser Negativentscheid war für mich umso tragischer, als ich zu einem späteren Zeitpunkt, von übergeordneter juristischer Instanz, vollumfänglich Recht bekommen hatte. Dies rückwirkend und mit der Feststellung, dass die politische Instanz keinerlei Grundlage mehr hatte für ihren negativen Entscheid im März 2007. Ich meinerseits musste mich jedoch noch gegen die Folgen dieses Entscheides wehren, an welchem die politische Instanz festhielt, bis im Dezember 2007 das Appellationsgericht ein definitives gegenteiliges Urteil fällte. Für die Praxisübernahme in Embrach für mich natürlich viel zu spät…

In der Folge entschied ich mich, mit meiner früheren Zulassungsnummer, welche ich nie aufgegeben hatte, eine neue, eigene Praxis zu eröffnen.

Eine meiner früheren Patientinnen aus dem Tessin, Maria Licata, bot mir Hilfe an. Sie besass in Caslano, keine 30 Meter von meiner ehemaligen Praxis entfernt, eine kleine Naturheilpraxis, welche sie mir ab April 2008 für 2 - 3 Tage in der Woche zum Praktizieren zur Verfügung stellte. Gerne nahm ich in der Not dieses Angebot an. Schon bald war der Zulauf an alten und neuen Patienten so gross, dass das Pensum in diesen Räumlichkeiten nicht mehr zu absolvieren war.

Am 08.August 2008 konnte ich meine eigene Praxis an der Via Salici 6, 6987 Caslano/TI, eröffnen. Einiges ist bis heute erreicht, viele Kämpfe sind gewonnen, doch leider ist noch längst nicht alles ausgestanden. Noch sind es zu viele Diskriminierungen, mit welchen ich mich regelmässig konfrontiert sehe.

So zum Beispiel stehen plötzlich zwei Polizisten in meiner Praxis. Denen ist es offensichtlich peinlich, doch müssen sie prüfen, ob hier gearbeitet wird. Obwohl ich dies vorgängig offiziell angemeldet hatte und obwohl eine Abklärung zu diesem Zweck auch telefonisch gemacht werden könnte. Sie können sich vorstellen, dass solches Verhalten von Seite der Behörde die Praxis und deren sowie meinen Ruf schädigt.

Zudem gewährte man mir die Bewilligung für die Praxisräumlichkeiten nicht. Dies mit der Begründung, baulich nicht behindertengerecht zu sein. Zeitungsrecherchen, welche sich für mich einsetzten fanden heraus, dass 90% aller Arztpraxen im Kanton Tessin noch schlechter zugänglich sind für behinderte Personen wie meine Praxis. Zudem existiert ein Gesetzt, welches solche baulichen Massnahmen nur bei Neubauten fordert, nicht bei Umnutzungen wie dies bei meiner Praxis der Fall ist.  Für vorbestehende Bauten gibt es Ausnahmeregelungen, die aber offenbar nur bei den restlichen 90% der Arztpraxen im Kanton Tessin angewendet werden, jedoch für mich offenbar nicht gelten.

Durch den Wirbel der Printmedien eingeschüchtert, wurde ich in der Folge wenigstens in Ruhe gelassen. Über eine offizielle Bewilligung für die Praxisräumlichkeiten verfüge ich jedoch trotzdem bis heute nicht.

Drei Jahre sind vergangen, seid ich mich einer geschlechtsangleichender Operation unterzogen hatte. Seither besteht auch medizinisch kein Zweifel mehr an meinem Frausein. Doch nach wie vor sind die Behörden nicht bereit, meinen Namen sowie mein Geschlecht offiziell zu ändern, weshalb ich bis heute über kein korrektes Ausweisdokument verfüge.

Es ist in der Schweiz anscheinen auch möglich eine Scheidung ins Unendliche hinauszuzögern, obwohl der Hass der Gegenseite mein Leben und meine Existenz total zerstört hatte.  Auch meine Kinder wurden gegen mich aufgehetzt und ich habe sie bis zum heutigen Tage nie mehr gesehen oder etwas von ihnen gehört.

Es gibt Filme, in denen Personen in Psychiatrische Kliniken eingewiesen werden um ihnen geistige Unzurechnungsfähigkeit zu attestieren, sei es um etwas zu vertuschen oder um einen eigenen Vorteil zu erzielen. Man kennt dieses Szenario auch von absolutistisch regierten Ländern, wie z.B. China, wo solche Massnahmen für politisch unbequeme Personen angewendet werden. Genau dies hat mein Erzeuger (Vater kann und konnte ich ihn nie nennen) mit mir gemacht.  In seinem Falle hat er einiges zu vertuschen.

Seine Machenschaften waren der Anfang für eine menschliche Tragödie mit mir in der Hauptrolle.  Es hat mir gezeigt, wie viel ein Mann wie er, mit gesellschaftlichen und politischen Beziehungen auch in einem „neutralen“ Land wie der Schweiz erreichen kann. Seine Aussagen wurden ungeprüft übernommen, alles was mich entlastet hatte wurde ignoriert. Zu meinem Schutz wurde nichts unternommen. Eine Klage gegen ihn (vorerst nur wegen Ehrverletzung) wurde abgelehnt. Der Wortlaut des negativen Urteils stammt aus seiner Feder… So beginnt der erste Satz im Bundesgerichtsentscheid: „Dominique Striebel wurde am 18.04.1961, in Basel, als Knabe geboren…“ Ich glaube nicht, dass eines der Mitglieder des Bundesgerichts damals dabei war!

Meine Praxis in Caslano läuft ausgezeichnet. Neben all den Neuen kommt auch viele meiner ehemaligen Patienten zu mir. Nicht wenige zeigen sich hoch erfreut, mich als Ärztin ihres Vertrauens wieder zurück zu haben. Für die Gesundheit meiner Patienten ist die Qualität der Medizinischen Versorgung massgebend, nicht Haarfarbe, Kleidung  oder Geschlechtszugehörigkeit. Generell scheint mir, dass die Bevölkerung in Sachen Menschlichkeit und Toleranz wesentlich weiter, offener und aufgeschlossener sind als die Behörden.

Ich liebe meinen Beruf und wünsche mir nichts mehr als diesen ungestört zum Wohle meiner Patienten ausüben zu können. Meine Ziele habe ich erreicht, wenn ich beruflich und privat in Ruhe mein Leben führen kann, ohne Diskriminierung, Hass und Rassismus.

Privat bin ich mit meiner Partnerin nach Italien gezogen. Den Glauben an das Schweizer Rechtssystem habe ich wohl für immer verloren.



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